Die Häufigkeit und die Abstände zwischen den Behandlungen richten sich nach dem jeweiligen Befund und dem Heilungsverlauf.
Die Abrechnung der osteopathischen Behandlung ist nach der Gebührenverordnung für Heilpraktiker ( GebüH ) möglich
Gesetzliche Krankenversicherung
Inzwischen bezuschussen viele Krankenkassen die osteopathische Behandlung! Halten Sie Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse oder informieren
Sie sich unter www.osteopathie.de
Private Versicherung / Zusatzversicherung
Im Rahmen der privatärztlichen Krankenkasse besteht die Möglichkeit einer Erststattung der Kosten. Bitte informieren Sie sich bei Ihrer Kasse.